WAS SIND DIE SPEZIFISCHEN DUE-DILIGENCE-ANFORDERUNGEN DER EUDR?
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen Unternehmen einen mehrstufigen Due-Diligence-Prozess durchführen: Datenerhebung, Risikobewertung und Risikominderung.
- EUDR-DATENERHEBUNG
In der Datenerhebungsphase müssen Unternehmen Echtzeitinformationen über ihre Produkte erfassen. Dies umfasst alles von grundlegenden Produktbeschreibungen und -mengen bis hin zu genauen Details wie den Standort des Betriebes oder Waldes, wo das Produkt angebaut wurde. Unternehmen müssen auch eindeutige Beweise dafür einholen, dass bei der Produktion des Produkts keine Entwaldung im Spiel war und die Gesetze des Herkunftslandes eingehalten wurden.
- EUDR-RISIKOBEWERTUNG
Nach Abschluss der Datenerhebung müssen die Unternehmen eine Risikobewertung durchführen. Das Risikoniveau wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie das Vorhandensein von Wäldern und Entwaldung, Konflikte um Landrechte mit indigenen Gemeinschaften, Vermischung und Umgehung, Komplexität der Lieferkette und sogar gesellschaftspolitische Aspekte, einschließlich Korruption und mangelnde Transparenz. Diese umfassende Analyse muss mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden und soll als dynamisches Dokument dienen, das sich auf der Grundlage sich ständig ändernder Umstände weiterentwickelt.
- EUDR-RISIKOMINDERUNG
Wird im Rahmen der Risikobewertung festgestellt, dass kein Risiko vorliegt, so sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn jedoch Risiken identifiziert werden, müssen Unternehmen Maßnahmen zur Risikominderung prüfen. Dies könnte die Erhebung zusätzlicher Daten, die Durchführung unabhängiger Umfragen oder die Ausführung von Prüfungen umfassen. Dieser Prozess unterliegt regelmäßigen Audits, um die Wirksamkeit der Risikomanagementrichtlinien des Unternehmens zu überwachen. Die EUDR führt auch das Konzept des „begründeten Zweifels“ ein. Wenn auch nur der geringste Zweifel über die Herkunft eines Produkts oder eines Rohstoffs besteht, sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen.