BEREITET SICH IHR UNTERNEHMEN AUF DIE KOMMENDEN ISSB-STANDARDS VOR?
Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 26. Juni 2023 sein erstes als ISSB-Standards bezeichnetes Normenwerk für die Finanzberichterstattung in Bezug auf die Nachhaltigkeit (IFRS S1) und das Klima (IFRS S2) bekannt gegeben. Sie werden die Berichtsstandards für Umwelt, Soziales und Governance (USG) revolutionieren, da sie nun auch Teil der Inhalte von Geschäftsberichten von Unternehmen werden.
Sie werden als die ersten globalen Berichtsstandards gefeiert und beinhalten die Empfehlungen der Arbeitsgruppe für klimabezogene Finanzberichterstattung (TCFD) und die Bestimmungen mehrerer anderer prominenter Bezugssysteme für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese neuen ISSB-Standards bieten einen standardisierten Rahmen für die Pflicht zur Offenlegung von USG-Angaben und können für zahlreiche Unternehmen einen erheblichen Aufwand bei der Planung und Ressourcenzuweisung bedeuten, um eine effektive Umsetzung gewährleisten zu können.
DIE NOTWENDIGKEIT EINES GLOBALEN STANDARDS
Die Standards, die individuelle Rahmenwerke für die Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen, bedeuten das Ende einer langen Reise, seit der Begriff „USG“ erstmals im Jahr 2004 von einer mit den Vereinten Nationen verbundenen Gruppe geprägt wurde. Trotz des schrittweisen Wandels von USG in einen massiven Geschäftssektor hinken die Vorschriften hinterher. Aufgrund fehlender globaler USG-Berichtsstandards konnten sich Unternehmen und Anleger bisher nur schwer zurechtfinden.
Regulierungsbehörden in ganz Europa, Asien und den Vereinigten Staaten haben beispielsweise versucht, Standards aufgrund von Bedenken hinsichtlich „Greenwashing“ oder der Falschdarstellung von USG-Produkten festzulegen. Die EU hat ihre Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entwickelt, während die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) Regeln zur Verbesserung und Standardisierung klimabezogener Offenlegungen ausarbeitet.
Laut ESG Book, einem Unternehmen für Nachhaltigkeitsdaten und -technologie, gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg der globalen USG-Vorschriften um 155 %. Dennoch herrscht aufgrund des unterschiedlichen Charakters der verschiedenen Rahmenwerke immer noch große Verwirrung. Einem Bericht von CDP zufolge beachten derzeit weniger als 1 % der Unternehmen Best Practices für die Planung des klimabedingten Wandels.
Deshalb hat die Ankündigung der ISSB-Standards einen solchen Dominoeffekt ausgelöst.
Ab dem nächsten Jahr können Unternehmen das ISSB-Rahmenwerk nutzen und die ersten Berichte gemäß diesen Standards werden den Anlegern voraussichtlich im Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Ob die Annahme der ISSB-Standards verpflichtend sein wird, entscheiden die einzelnen Länder. Das Weltwirtschaftsforum wird das ISSB regelmäßig über die Fortschritte der Unternehmen bei der Annahme der Standards informieren.
Unternehmen können die Emissionsberichterstattung im ersten Jahr auf Scope 1- und Scope 2-Emissionen beschränken, wobei Scope 3-Emissionen in ihren Lieferketten außer Acht gelassen werden. Es steht ihnen auch frei, die klimabezogenen Meldungen zu priorisieren und die Offenlegung der Nachhaltigkeit hingegen um ein Jahr aufzuschieben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Verpflichtung zur Meldung von Scope 3-Emissionen langfristig umgangen werden kann. Unternehmen würden gut daran tun, damit zu beginnen, sich darauf vorzubereiten.
WOZU VERPFLICHTEN DIE KLIMA- UND NACHHALTIGKEITSSTANDARDS DES ISSB DIE UNTERNEHMEN?
Unternehmen müssen Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen machen, wenn solche Informationen vernünftigerweise prognostiziert werden können, um ihre Aussichten und die Entscheidungsfindung der Anleger zu beeinflussen. Pflicht ist auch, wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen in der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens offenzulegen.
Unternehmen müssen:
- dem Greenhouse Gas Protocol in Bezug auf die Messung der Treibhausgasemissionen entsprechen;
- Meldungen über Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten, die für den Klimawandel riskant sind, erstatten;
- Investitionen oder Finanzierungen in Bezug auf klimabedingte Risiken offenlegen;
- die Verwendung der internen CO2-Bepreisung angeben;
- Angaben zu klimabezogenen Zielen und deren Einfluss auf die Vergütung von Führungskräften machen.
Die Berichterstattung gemäß den ISSB-Standards könnte bereits 2025 beginnen. Laut The Wall Street Journal erwägen mehrere große Länder die Verwendung der ISSB-Standards, darunter Kanada, Australien, das Vereinigte Königreich, Japan, Nigeria und Singapur. Viele andere G20-Staaten dürften ihnen folgen. Eine Harmonisierung könnte auch die Fähigkeit von Entwicklungsländern dabei unterstützen, Klimainvestitionen anzulocken.
Sind Sie ein Unternehmen, das die ISSB-Standards einhalten möchte, aber nicht weiß, wo es anfangen soll? OPTEL kann Ihnen dabei helfen, unabhängig davon, ob Sie IFRS S1- oder IFRS S2-Offenlegungen anstreben.
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