Die Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) ist eine Gesetzesinitiative der Europäischen Union (EU), die sich mit den ökologischen und sozialen Auswirkungen globaler Lieferketten befasst.  Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Festlegung von Regeln für Unternehmen, um nachteilige Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und Rechenschaft dafür abzulegen. Diese Richtlinie richtet sich an große Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie auf dem EU-Markt tätig sind.

NEUESTE CSDDD-UPDATES 

Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat eine abgeschwächte Version der CSDDD genehmigt. Mit 374 zu 235 Stimmen hat die Richtlinie nach einer turbulenten Verhandlungs- und Überarbeitungsphase und einer gescheiterten Verabschiedung einer früheren Version eine große rechtliche Hürde für ihre Umsetzung genommen.

Die überarbeitete CSDDD weist wesentliche Kompromisse auf. Die Richtlinie erstreckt sich nun auf weniger Unternehmen und verlängert den Zeitplan für die vollständige Umsetzung, wodurch einige Bedenken hinsichtlich der behördlichen und rechtlichen Belastungen für Unternehmen ausgeräumt werden.

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WER MUSS DIE CSDDD NUN EINHALTEN?

Ursprünglich hätte die CSDDD für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und 150 Mio. € Umsatz gelten sollen, nun findet sie hingegen für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. € Anwendung. Somit wurden die Anforderungen der Richtlinie auf etwa ein Drittel ihres ursprünglichen Umfangs reduziert. Die aktualisierte CSDDD wird voraussichtlich etwa 5.500 große EU-Unternehmen betreffen, was deutlich weniger als die ursprünglichen 16.000 Unternehmen ist.

CSDDD-ZEITPLAN

Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen. Sie beginnt mit den größten Unternehmen im Jahr 2027 und wird bis 2029 allmählich auf kleinere Unternehmen ausgeweitet. Siehe unten:

  • Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro haben drei Jahre Zeit (ab 2027), um der Regelung nachzukommen.
  • Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 900 Mio. € haben vier Jahre Zeit (ab 2028), um der Regelung nachzukommen.
  • Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Mio. € sowie Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzverträge abgeschlossen haben, mit einem Umsatz von über 80 Mio. € in der EU und 22,5 Mio. € an Lizenzgebühren haben fünf Jahre Zeit (ab 2029), um der Regelung nachzukommen.
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CSDDD-ANFORDERUNGEN

Die Reise der CSDDD hat ursprünglich im Jahr 2020 mit Studien der Europäischen Kommission zu nachhaltigen Corporate Governance- und Due Diligence-Anforderungen in Lieferketten begonnen. Der Weg zur endgültigen Genehmigung dieser Richtlinie war jedoch recht steinig, was die Komplexität des gesamten Prozesses unterstreicht. Politischer Widerstand, Verzögerungen und die Androhung von wichtigen Mitgliedstaaten wie Deutschland und Italien, diese Initiative nicht zu unterstützen, vor allem aufgrund von Bedenken, dass die Richtlinie übermäßige bürokratische und rechtliche Herausforderungen für Unternehmen mit sich bringt, haben große Hürden dargestellt.

Zu den CSDDD-Anforderungen gehören im Wesentlichen Folgende:

  • Identifizierung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt (Due Diligence);
  • Prävention, Abschwächung und Einstellung/Minimierung von solchen nachteiligen Auswirkungen; und
  • Annahme und Umsetzung eines Übergangsplans zur Eindämmung des Klimawandels, der darauf abzielt, durch bestmögliche Anstrengungen die Vereinbarkeit des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Abkommen von Paris sicherzustellen.

Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Anforderungen nicht auf den eigenen Betrieb des Unternehmens beschränken, sondern sich auch auf das vor- und nachgelagerte Geschäft erstrecken.

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WAS BEDEUTET DIE BILLIGUNG DER CSDDD FÜR EU-MITGLIEDSTAATEN UND UNTERNEHMEN?

Die EU-Mitgliedstaaten müssen Unternehmen nun über benutzerfreundliche Portale, welche die Leitlinien der Europäischen Kommission enthalten, umfassende Online-Ressourcen zur Verfügung stellen, in denen sie ihre Sorgfaltspflichten detailliert beschreiben.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine Regulierungsbehörde einrichten oder ernennen, die damit beauftragt ist, die Einhaltung zu überwachen und Sanktionen gegen Unternehmen durchzusetzen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Durchsetzungsmaßnahmen reichen von der öffentlichen Enthüllung – gemeinhin als „Naming and Shaming“ bezeichnet – bis hin zur Verhängung von Geldbußen, die bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens betragen können.

Um die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern, wird die Kommission das Europäische Netz der Aufsichtsbehörden einrichten. Darüber hinaus werden Unternehmen, die gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, für daraus resultierende Schäden zur Rechenschaft gezogen und sind verpflichtet, die betroffenen Parteien vollständig zu entschädigen.

In den nächsten drei Jahren müssen Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe und ihrem Umsatz die Änderungen bewerten, die an ihren derzeitigen operativen Strategien, einschließlich Beschaffungsprozessen, Partnerschaften mit Anbietern, Lieferkettenlogistik, Forschung und Entwicklung für Produkte, Geschäftsmodellen usw., vorzunehmen sind. Unternehmen werden in End-to-End-Lieferketten-Rückverfolgbarkeitslösungen investieren müssen, um nachzuweisen, dass sie die Anforderungen der CSDDD erfüllen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die CSDDD ein transformativer Schritt nach vorne für globale Unternehmensverantwortung und nachhaltige Geschäftspraktiken ist. Sie ebnet einen ganz neuen Weg in Richtung Umweltschutz und sozialer Verantwortung.

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