Was ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?
Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie schreibt vor, dass bestimmte Unternehmen Berichte über Nachhaltigkeitsaspekte gemäß einem Normenwerk vorlegen müssen, das von einem unabhängigen Gremium namens „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) entwickelt wurde. Diese Richtlinie ersetzt und erweitert den Umfang der bestehenden Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD). Die CSRD vervierfacht effektiv die Anzahl der Unternehmen, die zur Meldung verpflichtet sind, und dehnt die Anforderungen auf außereuropäische Unternehmen aus, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind.