BLOG_What is the EUDR Due Dilligence Process_IMG1_EUDR Information system_EU_Commission_

WAS IST DER EUDR-DUE-DILIGENCE-PROZESS?

Um die Einhaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu gewährleisten, müssen Unternehmen einen mehrstufigen Due-Diligence-Prozess durchführen, welcher Folgendes umfasst: Datenerhebung, Risikobewertung und Risikominderung. Dies bedeutet, dass Unternehmen detaillierte Echtzeitdaten über ihre Produkte erheben müssen, einschließlich der Standortbestimmung und des Nachweises, dass es sich um entwaldungsfreie Produkte handelt. Sie müssen auch Risiken auf der Grundlage von Faktoren wie Entwaldung, Landrechten und Komplexität der Lieferkette bewerten und diese Bewertung jährlich aktualisieren. Werden Risiken festgestellt, so müssen Unternehmen diese durch zusätzliche Datenerhebung, Studien oder Audits mindern.

DAS REGISTER DER ENTWALDUNGSBEZOGENEN DUE-DILIGENCE-ERKLÄRUNGEN

Das Register der entwaldungsbezogenen Due-Diligence-Erklärungen ist ein von der Europäischen Kommission (EC) veröffentlichtes Online-Tool zur Unterstützung bei EUDR-Due-Diligence-Erklärungen. Das Register ermöglicht es Unternehmern, Händlern und ihren Vertretern, elektronische Due-Diligence-Erklärungen einzureichen und sie den zuständigen Behörden vorzulegen, um nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Es umfasst die folgenden Funktionen:

Einreichung elektronischer DDS:

Betreiber, Händler und ihre Vertreter können bei den zuständigen Behörden Due-Diligence-Erklärungen einreichen.

Angabe der Produktherkunft:
⦁ Sie können Bereiche auf einer Karte einzeichnen oder Koordinaten einzeln oder in großen Mengen im GeoJson-Standardformat angeben.
⦁ Es stehen Optionen zum Hochladen, Kopieren oder Wiederverwenden von Standortinformationen zur Verfügung.

Angabe von Produktdetails:
⦁ Wählen Sie den Produkttyp und geben Sie Eigenschaften wie Menge und Volumen an.
⦁ Betreiber, die sich weiter nachgelagert in der Lieferkette befinden, können auf zuvor erstellte Erklärungen zurückgreifen.

Verwaltung von DDS:
⦁ Verwenden Sie das Dashboard, um Due-Diligence-Erklärungen anzuzeigen und zu verwalten, wobei die Status aktualisiert werden, wenn Erklärungen von Behörden verarbeitet werden.
⦁ Große Betreiber können DDS in großen Mengen über eine M2M-API-Verbindung zum Register verwalten.

Die Registrierung für die Nutzung des Systems beginnt im November 2024 und das System wird im Dezember 2024 für alle Benutzer verfügbar sein. EUDR-Compliance-Software, wie Optchain von OPTEL, ist bereits dabei, ihre Plattform mit dem Online-Tool Register der entwaldungsbezogenen Due-Diligence-Erklärungen zu verbinden.

DAS EUDR-SYSTEMPILOTPROJEKT

Im vergangenen Jahr hat das Pilotprojekt des Entwaldungsinformationssystems begonnen und es wurde Ende Januar abgeschlossen. Daran waren 100 Stakeholder, die im Bereich von verschiedenen Rohstoffen tätig sind, Betreiber unterschiedlicher Größe und in Bezug auf den geografischen Standort ausgeglichene Teilnehmer beteiligt.

Die Testphase hat Feedback zur Gewährleistung der Benutzerfreundlichkeit des Systems geliefert. Zu den Empfehlungen gehören:
⦁ Genauere Fehlermeldungen als Orientierungshilfe für Benutzer.
⦁ Eine Option zum Deaktivieren von Geolokalisierungsinformationen für nachgelagerte Betreiber, die auf die DDS verweisen.
⦁ Verbesserte Verarbeitungszeiten
⦁ Ein optimierter Prozess, der mit weniger als 10 Klicks abgeschlossen werden kann.
⦁ Die vollständige Verfügbarkeit der einbezogenen HS-Code-Liste und eines Zusatzeinheiten-Qualifikators, wobei der wissenschaftliche Name nur für holzhaltige Waren verpflichtend ist.

Die oben genannten Empfehlungen werden umgesetzt und als Ergebnis aller Tests wird das GeoJson-Dateiformat für den Import von Geolokalisierungsdaten verwendet, welche Koordinaten im WGS84-Standard mit dem EPSG:4326-Projektionssystem erfordern. Geolokalisierungsdateien sind pro Ware mit einer Größe von maximal 25 MB pro DDS bereitzustellen. Zusätzliche Eigenschaften wie Herstellerland, Herstellername, Name des Produktionsorts und Fläche (in Hektar) können den Geolokalisierungsdaten hinzugefügt werden. Bei großen Geolokalisierungsdatensätzen werden sie auf der Benutzeroberfläche aus praktischen Gründen nicht angezeigt.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM EUDR-SYSTEM

Wie lange sollte die Dokumentation aufbewahrt werden?
Die Betreiber sollten die Due-Diligence-Erklärungen fünf Jahre lang ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts oder des Exports des Produkts erfassen, verwalten und aufbewahren.

Wie kann ich Erklärungen in großen Mengen verwalten?

Wenn Sie ein großer Betreiber sind, der mit vielen Produkten und Lieferanten zu tun hat, können Sie Ihre Due-Diligence-Erklärungen in großen Mengen mit einer M2M-Verbindung über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) zum Register verwalten. Die neuesten Versionen der technischen Spezifikationen für die API finden Sie hier.

Wie können Wirtschaftsbeteiligte einen API-Test für die Übermittlung von Due-Diligence-Erklärungen an das EUDR-System durchführen?

Wirtschaftsbeteiligte können einen API-Test zur Einreichung von Due-Diligence-Erklärungen (DDS) durchführen, indem sie die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Richtlinien und technischen Unterlagen befolgen. Detaillierte Anweisungen, einschließlich API-Spezifikationen, Testverfahren und Integrationsschritte, sind auf der CIRCABC-Plattform der Europäischen Kommission verfügbar. Weitere Informationen finden Sie in den Unterlagen auf der Website der Europäischen Kommission.

Was passiert, wenn die übermittelten Daten widersprüchlich sind?
Wenn ein Widerspruch in den übermittelten Daten festgestellt wird, werden die zuständigen Behörden den Betreiber benachrichtigen, um das Problem zu beheben. Betreiber müssen möglicherweise zusätzliche Unterlagen vorlegen oder Korrekturen an ihren Due-Diligence-Erklärungen vornehmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Wie können private Unternehmen Software entwickeln, um Wirtschaftsbeteiligte bei der Einreichung von DDS im zentralen EUDR-System zu unterstützen, und welche Rolle spielen die Wirtschaftsteilnehmer, die im Namen von anderen Wirtschaftsbeteiligten handeln?

Private Unternehmen können spezielle Software entwickeln, um Wirtschaftsbeteiligte bei der Einhaltung der Anforderungen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu unterstützen, insbesondere bei der Übermittlung von Due-Diligence-Erklärungen (DDS) an das zentrale EUDR-System. Diese Software kann den komplexen Prozess der Datenerfassung, -validierung und -übermittlung optimieren und sicherstellen, dass alle erforderlichen Geolokalisierungs- und Produktkonformitätsinformationen ordnungsgemäß gemeldet werden. Zu den Funktionen können die automatisierte Dateneingabe, die Integration mit Geolokalisierungstools, Compliance-Prüfungen und die direkte Übermittlung an das EUDR-Informationssystem gehören.

Wirtschaftsteilnehmer wie OPTEL, die im Namen von anderen Wirtschaftsbeteiligten handeln, spielen eine entscheidende Rolle in diesem Ökosystem. Diese Wirtschaftsteilnehmer können die entwickelte Software dazu verwenden, die Due-Diligence-Prozesse für mehrere Kunden zu verwalten und sicherzustellen, dass die DDS jedes Kunden korrekt vorbereitet und eingereicht wird. Diese Regelung kommt Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere denjenigen, die mit den regulatorischen Anforderungen nicht vertraut sind, zugute, da sie ihre Compliance-Aufgaben an Experten auslagern. Die Wirtschaftsteilnehmer stellen die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen sicher, wodurch das Risiko der Nichteinhaltung und der damit verbundenen Strafen verringert wird. Durch die Nutzung des Fachwissens dieser Wirtschaftsteilnehmer und der Effizienz spezialisierter Software können sich Wirtschaftsbeteiligte auf ihre Kerngeschäftstätigkeiten konzentrieren, während sie gleichzeitig die EUDR-Verpflichtungen effektiv erfüllen.

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