Blog_Overview of European Environmental Regulations and Frameworks

ÜBERBLICK ÜBER EUROPÄISCHE UMWELTVORSCHRIFTEN UND -RAHMENWERKE

In der sich rasch verändernden Welt von heute, in welcher der Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf den Planeten und das Leben der Menschen hat, hat sich die Europäische Union (EU) an vorderster Front positioniert, wenn es darum geht, Nachhaltigkeit in multinationale Richtlinien zu integrieren, welche Unternehmen überall betreffen werden. Mit einer umfassenden Reihe von regulatorischen Rahmenwerken hat der Kontinent einen facettenreichen und zukunftsorientierten Ansatz entwickelt, der seine Wurzel tief im Schutz der Umwelt und der lokalen Bevölkerung für künftige Generationen hat.

Allerdings kann es äußerst schwierig sein, sich bei all diesen Vorschriften und Fristen zurechtzufinden. Viele davon werden noch in Bezug auf ihren Umfang, ihre Details und Zeitpläne ausgearbeitet. Befassen wir uns nun eingehender mit den wichtigsten EU-Vorschriften und sehen wir uns an, was sie für Ihr Unternehmen bedeuten können.

ARBEITSGRUPPE FÜR KLIMABEZOGENE FINANZBERICHTERSTATTUNG (TCFD)

Die TCFD konzentriert sich auf die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels. Die TCFD, die im Jahr 2015 vom Financial Stability Board (FSB) gegründet wurde, empfiehlt Unternehmen, ihre klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen in ihrem Finanzbericht anzugeben. Obwohl die TCFD-Offenlegungen derzeit freiwillig sind, haben sie internationale Anerkennung und Unterstützung seitens Finanzinstituten, Regierungen und Branchenverbänden weltweit erhalten. Im Oktober 2021 hat es über 2.600 unterstützende Organisationen gegeben, darunter mehr als 1.000 Finanzinstitute.

Die TCFD deckt vier Schlüsselaspekte ab: Klimapolitik, Strategie, Risikomanagement und Metriken/Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Der Schwerpunkt liegt auf der Szenarienanalyse, bei der die möglichen Auswirkungen verschiedener Klimaszenarien auf die finanzielle Leistung und Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens bewertet werden.

Hier können Sie mehr über die TCFD erfahren

EU-RICHTLINIE HINSICHTLICH DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG VON UNTERNEHMEN

Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft getreten. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Qualität der von Unternehmen herausgegebenen nachhaltigkeitsbezogenen Daten zu standardisieren und zu verbessern. Sie schreibt ihnen vor, dass sie Nachhaltigkeitserklärungen gemäß einem Normenwerk, das von einem unabhängigen Gremium namens „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) entwickelt wurde, bereitstellen müssen. Ab 2024 werden die Unternehmen mit der Berichterstattung gemäß der CSRD beginnen, wobei die ersten Berichte voraussichtlich im Jahr 2025 veröffentlicht werden.

Die CSRD ist für alle Unternehmen verpflichtend, die mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Nettoumsatz über 40 Mio. €
  • Gesamtkapital von 20 Mio. € oder mehr

Hier finden Sie weitere Informationen zur CSRD.

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STANDARDS DES INTERNATIONAL SUSTAINABILITY STANDARDS BOARD (ISSB)

Der 26. Juni 2023 markierte einen bedeutenden Moment, als der International Sustainability Standards Board (ISSB) seine ersten Nachhaltigkeits- (IFRS S1) und Klimastandards (IFRS S2) für die Offenlegung von Finanzdaten eingeführt hat, welche zusammen als ISSB-Standards bezeichnet werden. Diese Standards stellen einen entscheidenden Meilenstein dar, da sie einen konsistenten Rahmen für die Meldung in Bezug auf Verantwortlichkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (USG) bieten. Dieser Schritt wird die Landschaft der USG-Berichterstattung verändern und sie zu einem integralen Bestandteil der Finanzberichte von Unternehmen machen.

Ab dem nächsten Jahr können Unternehmen das ISSB-Rahmenwerk nutzen und die ersten Berichte gemäß diesen Standards werden den Anlegern voraussichtlich im Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Die Entscheidung, ob die Annahme der ISSB-Standards verpflichtend sein wird, obliegt den einzelnen Ländern. Das Weltwirtschaftsforum wird den ISSB regelmäßig über die Fortschritte der Unternehmen bei der Annahme der Standards informieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den ISSB-Standards.

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CO2-GRENZAUSGLEICHSMECHANISMUS (CBAM) DER EU 

Am 16. Mai 2023 hat die Europäische Union (EU) offiziell den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeführt. Vorrangiges Ziel dieser Verordnung ist es, ein ausgeglichenes wirtschaftliches Umfeld zu gewährleisten, indem eine „Verlagerung von CO2-Emissionen“ verhindert wird. Diese Verordnung wird zunächst Sektoren betreffen, die Produkte mit einem hohen Potenzial für die Verlagerung von CO2-Emissionen entwickeln, wie Eisen, Stahl, Zement, Strom, Wasserstoff und Düngemittel. Da der CBAM schrittweise eingeführt wird, werden sich sein Geltungsbereich und sein Umfang entsprechend erweitern. Unternehmen, die Waren in die EU importieren, müssen eine CO2-Gebühr entrichten, wenn diese Waren mit Emissionen hergestellt werden, welche die gemäß EU-Standards festgelegten Grenzwerte überschreiten. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller und schützt den europäischen Markt vor Produkten, die nach lockereren Umweltstandards hergestellt werden.

Erfahren Sie hier mehr über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU.

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EU-VERORDNUNG ZUR VERMEIDUNG VON ENTWALDUNG (EUDR)

Der Europäische Rat hat der EUDR-Verordnung grünes Licht gegeben, wobei die Frist für die Einhaltung für Dezember 2024 festgelegt wurde. Diese Verordnung soll Entwaldung entgegenwirken und nachhaltige Lieferkettenpraktiken fördern. Unternehmen und Händler müssen nachweisen, dass ihre Beschaffung nicht zur Entwaldung bestimmter Rohstoffe, welche in die EU gelangen, beiträgt. Dies umfasst die Feststellung, Bewertung und Minderung von Entwaldungsrisiken innerhalb ihrer Versorgungswege. Die Nichteinhaltung kann zu Strafen führen, welche bis zu 4 % des Umsatzes eines Unternehmens betragen können. Rohstoffe, die aus Ländern wie Malaysia, Indonesien, Brasilien, Argentinien und einer Liste anderer Länder wie Indien und Vietnam stammen, werden im Rahmen dieser Verordnung besonders genau unter die Lupe genommen.

Lesen Sie hier unseren neuesten Artikel zur EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung.

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EU-TAXONOMIE

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das einen strukturierten Rahmen zur Identifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten bietet und sich an den Zielen des europäischen Grünen Deals orientiert. In Übereinstimmung mit der Taxonomie-Verordnung hat die Kommission eine Liste dieser Aktivitäten erstellt und spezifische technische Kriterien für jedes Umweltziel eingeführt. Diese Initiative verpflichtet Unternehmen im Rahmen der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) dazu, in ihren Geschäftsberichten den Anteil ihrer Aktivitäten anzugeben, der den von der EU-Taxonomie abgedeckten Aktivitäten entspricht, und die in delegierten Rechtsakten festgelegten Kriterien zu erfüllen.

Hier können Sie mehr über die EU-Taxonomie erfahren.

RÜCKVERFOLGBARKEITSLÖSUNGEN VON OPTEL

Die proaktive Haltung Europas zu Umweltvorschriften und -rahmenwerken unterstreicht das Engagement der Region für Nachhaltigkeit. Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, diese Vorschriften zu verstehen und diese in ihre Betriebsabläufe und langfristigen Strategien zu integrieren, um die Geschäftstätigkeit in der EU zu gewährleisten. Die Vorschriften können jedoch komplex sein. Wenn Sie weitere Informationen zu diesen spezifischen Vorschriften benötigen und wissen möchten, wie die Rückverfolgbarkeitslösungen von OPTEL Ihnen helfen können,

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