In einer kürzlich erfolgten, bedeutsamen Aktualisierung hat das Europäische Parlament offiziell beschlossen, die Einreichungsfrist für die Einhaltung der EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR) um ein Jahr zu verlängern. Damit verschiebt sich das Datum der Anwendung vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025. Diese Entscheidung, die auf der Plattform des Europäischen Parlaments veröffentlicht wurde, spiegelt das Engagement des Parlaments wider, Unternehmen zu unterstützen und Herausforderungen bei der Integration komplexer Due-Diligence-Prozesse in ihre Lieferketten zu bewältigen.

WICHTIGE ÄNDERUNGEN: NEUER ANWENDUNGSZEITRAUM UND “KEIN RISIKO”-KATEGORIE

Neben der verlängerten Frist führt die von der Europäischen Volkspartei (EVP) eingebrachte Änderung eine neue Kategorie „Kein Risiko“ im Benchmarking-System der Verordnung ein. Diese soll Unternehmen, die Materialien aus Regionen mit geringem Risiko beziehen, entlasten, während die Hauptziele der EUDR – die Reduktion von Entwaldung und Walddegradation – weiterhin bestehen bleiben. Diese Änderungen haben breite Unterstützung erfahren und sollen voraussichtlich bis zum 20. Dezember 2024 von der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament endgültig genehmigt werden.

POSITION DES PARLAMENTS: UNTERSTÜTZUNG DER ÜBERGANGSPHASE DER INDUSTRIE

Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ist die Entscheidung Teil eines umfassenderen Ansatzes, um Unternehmen eine „angemessene Übergangszeit“ zu gewähren. Ziel ist es, den EU-Markt mit globalen Umweltzielen in Einklang zu bringen. Die verlängerte Frist ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die detaillierte Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Geolokalisierung ihrer Lieferketten implementieren müssen – ein technisch anspruchsvoller und zeitintensiver Prozess.

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AUSWIRKUNGEN DER EUDR-ÄNDERUNGEN: MEHR ZEIT UND GEZIELTE ANFORDERUNGEN

Die Änderungen der EUDR beinhalten zwei zentrale Updates, die die Strategien der Unternehmen beeinflussen werden:

  • Verlängerung der Frist: Unternehmen haben nun bis zum 30. Dezember 2025 Zeit, die Anforderungen vollständig zu erfüllen. Dies ist insbesondere für Firmen von Bedeutung, die komplexe Due-Diligence-Verfahren bewältigen müssen.
  • Einführung einer „Kein Risiko“-Kategorie: Diese vereinfachte Herangehensweise soll die Anforderungen für Regionen mit geringem Entwaldungsrisiko reduzieren und die administrativen Aufgaben erleichtern.

UMFASSENDE UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR bietet die Europäische Kommission zusätzliche Mechanismen an:

  • Ausführliche Leitfäden, FAQs und Ressourcen für KMU und größere Unternehmen.
  • Erweiterte Zugänge zum TRACES-Informationssystem für die digitale Einreichung von Compliance-Berichten.
  • Klärende Richtlinien zu Due Diligence, Risikobewertung und produktspezifischen Anforderungen.

NÄCHSTE SCHRITTE: EINFÜHRUNG DES BENCHMARKING-SYSTEMS BIS JUNI 2025

Bis Mitte 2025 soll das Benchmarking-System Länder und Regionen nach ihrem Risikoniveau klassifizieren und Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen unterstützen. Dieses System wird den Unternehmen helfen, Risikobereiche in ihrer Lieferkette effizient zu identifizieren.

STRATEGISCHE VORBEREITUNG MIT OPTEL

Mit der verlängerten Frist können Unternehmen ihre Compliance-Strategien planen. Die Lösung von OPTEL zur Unterstützung der EUDR bietet Automatisierung bei Due Diligence, Geolokalisierung und Risikobewertungen in der Lieferkette. Viele Firmen nutzen die Plattform bereits, um ihre EUDR-Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Umweltziele zu erreichen.

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SCHRITTE, DIE VOR DER FRIST 2025 UNTERNOMMEN WERDEN SOLLTEN

Mit dem Anwendungsdatum der EUDR, das jetzt auf Dezember 2025 festgelegt ist, sollten Betreiber und Händler die Zeit nutzen, um:

  • Robuste Due-Diligence-Systeme und Praktiken zur Transparenz in der Lieferkette aufzubauen.
  • Sich an die Anforderungen der digitalen Einreichung über das TRACES-Informationssystem anzupassen.
  • Optimierte Compliance-Optionen für Regionen mit geringem Risiko durch das kommende Benchmarking-System zu erkunden.

FAZIT: EIN WEG ZUR NACHHALTIGEN COMPLIANCE

Die EUDR-Änderungen verdeutlichen den ausgewogenen Ansatz der EU, Umweltziele mit praktischen Anforderungen an Unternehmen in Einklang zu bringen. Die neue Frist ermöglicht Unternehmen, nachhaltige und effiziente Systeme zur Sorgfaltspflicht zu entwickeln und gleichzeitig einen Beitrag zum globalen Umweltschutz zu leisten.

Mit der OPTEL-Plattform können Unternehmen ihre Lieferketten vollständig nachverfolgen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der EUDR entsprechen.

OPTIMIERTE COMPLIANCE MIT OPTEL’S OPTCHAIN FÜR DIE EUDR

Die Optchain™-Plattform von OPTEL ist eine leistungsstarke und anpassungsfähige Lösung, die Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen der EUDR durch vollständige, lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette zu erfüllen. Speziell für Branchen entwickelt, die komplexe regulatorische Anforderungen bewältigen müssen, lässt sich Optchain™ nahtlos in Ihre Betriebsabläufe integrieren. Sie bietet die notwendigen Werkzeuge, um jeden Schritt Ihrer Lieferkette zu kartieren, zu überwachen und zu verifizieren.

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