Law_EU_497068513_IMG_800x530

VERSTÄNDNIS DER EU-TAXONOMIE

Die jüngsten globalen Veränderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Corporate Governance haben für Regierungen, Anleger und Unternehmen weltweit die dringende Notwendigkeit verstärkt, nachhaltigen Investitionen Priorität einzuräumen, um bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen. Eine der wichtigsten Entwicklungen bei nachhaltigen Investitionen ist die Taxonomie der Europäischen Union, die auch als Taxonomie-Verordnung bekannt ist. Dieser innovative Vorstoß der EU zielt darauf ab, ein einheitliches System zur Kategorisierung von wirtschaftlichen Aktivitäten einzuführen. Die Wurzeln der EU-Taxonomie liegen im wachsenden globalen Bewusstsein für den Klimawandel und der daraus resultierenden Notwendigkeit des Übergangs hin zu einer kohlenstoffarmen, widerstandsfähigen und ressourceneffizienten Wirtschaft.

In diesem Artikel bieten wir einen Überblick über die EU-Taxonomie und darüber, was sie für Ihr Unternehmen bedeuten kann.

WAS IST DIE EU-TAXONOMIE?

Die EU-Taxonomie ist, einfach ausgedrückt, ein Klassifizierungssystem. Sie umreißt einen klaren Rahmen dafür, was als umweltverträgliche Wirtschaftstätigkeit angesehen werden kann. Ziel dieser Verordnung ist es, Investitionen in Richtung der wirtschaftlichen Aktivitäten zu lenken, die umweltfreundlich sind und den Zielen des europäischen Grünen Deals entsprechen.

In Übereinstimmung mit der Taxonomie-Verordnung hatte die Kommission die Aufgabe, eine Liste der umweltverträglichen Aktivitäten zu erstellen, indem technische Evaluierungskriterien für jedes Umweltziel durch delegierte Rechtsakte bestimmt wurden. Auf diese Weise wird diese progressive Meldepflicht sicherstellen, dass Unternehmen konkrete Maßnahmen in Richtung einer besseren ökologischen Nachhaltigkeit ergreifen.

Mit der Umsetzung dieser Verordnung müssen Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, in ihren Jahresabschlüssen Informationen dazu anführen, inwieweit ihre Aktivitäten unter die EU-Taxonomie fallen (Taxonomie-Fähigkeit), und die in den delegierten Rechtsakten festgelegten Kriterien erfüllen.

WAS IST EINE NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT IM RAHMEN DER EU-TAXONOMIE?

Damit ein Unternehmen als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung bezeichnet werden kann, muss es eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllen. Die Parameter zur Bestimmung der Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit orientieren sich an vier Kriterien:

  • Die Wirtschaftstätigkeit muss einen Beitrag zur Erreichung mindestens eines der sechs Umweltziele leisten.
  • Die Tätigkeit muss zudem sicherstellen, dass die Umweltziele „nicht wesentlich beeinträchtigt“ (DNSH) werden, was einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz stärkt.
  • Die Tätigkeit muss „Mindestschutzmaßnahmen“ wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorsehen. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Verfolgung von Umweltverträglichkeit zu keinen nachteiligen gesellschaftlichen Auswirkungen führt.
  • Die Tätigkeit muss den technischen Screening-Kriterien der technischen Expertengruppe der EU gerecht werden und einen einheitlichen und klaren Standard für alle festlegen.

Die Taxonomie hat auch zwei Kategorien eingeführt, die wesentlich zu einem oder zu mehreren Umweltzielen beitragen: „ermöglichende Aktivitäten“ und „Übergangsaktivitäten“. Diese Kategorien sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Einbeziehung von Aktivitäten ermöglichen, die in der Regel möglicherweise nicht als nachhaltig angesehen werden, sodass das übergeordnete Ziel der Förderung der Nachhaltigkeit unterstützt wird.

Die ermöglichenden Aktivitäten dienen als Förderer und helfen anderen Aktivitäten dabei, einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele der Taxonomie zu leisten (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen). Sie müssen eine erhebliche positive Auswirkung auf die Umwelt über ihre Lebenszyklen hinweg sicherstellen.

Übergangsaktivitäten sind solche, die den Klimawandel abschwächen. Um als Übergangsaktivitäten angesehen zu werden, müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Es stehen keine technologisch oder wirtschaftlich tragfähigen kohlenstoffarmen Alternativen zur Verfügung.
  • Die Treibhausgasemissionswerte sollten die beste Leistung innerhalb einer bestimmten Branche repräsentieren.
  • Die Aktivitäten führen zu keinem sogenannten Carbon-Lock-in und sie können die Entwicklung und den Einsatz kohlenstoffarmer Alternativen nicht verhindern.

 

Erfahren Sie mehr über unsere Kohlenstoff-Tracking-Lösung
laptop_classification_2160530667_800x530

FÜR WEN GILT DIE EU-TAXONOMIE?

Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten oder solche, die eine europäische Rechtseinheit mit mehr als 500 Mitarbeitern betreiben, meldungspflichtig. Dabei muss auch der Prozentsatz des Umsatzes, der Investitions- und Betriebskosten, der taxonomiefähig ist und mit der Verordnung im Einklang steht, angegeben werden. Der EU-Taxonomie-Navigator kann alle Details bereitstellen, die Sie benötigen.

SCHRITTE ZUR COMPLIANCE MIT DER EU-TAXONOMIE

Wenn Sie feststellen, dass die Taxonomie-Berichterstattung auch für Ihr Unternehmen gilt, wenden Sie sich an unabhängige Experten, z. B. EU-Taxonomie-Berater oder renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche ein umfassendes Verständnis der Verordnung haben, um genau festzustellen, worüber Sie Bericht erstatten müssen.

Sobald Sie wissen, über welche Aktivitäten Sie Daten erheben müssen, arbeiten Sie mit Ihrem Team zusammen, um herauszufinden, über welche Daten Sie tatsächlich verfügen, welche Qualität diese haben und ob es Lücken gibt. Dieser Prozess ist entscheidend, damit Sie Prozesse und Technologielösungen implementieren können, um Ihre Berichterstattung zu unterstützen.

Zum Beispiel kann OptchainTM, die End-to-End-Rückverfolgbarkeitsplattform für nachhaltige Lieferketten von OPTEL entscheidend sein, um es Ihrem Unternehmen zu ermöglichen, den ökologischen Fußabdruck und die Beschaffungsleistung Ihrer Lieferkette zu messen und zu verfolgen und die Kontrolle über Ihre Daten zu erlangen, die Ihre Taxonomie-Ausrichtung und -Fähigkeit widerspiegeln

timeline_EU_1420775675_IMG_800x530

ZEITPLAN DER EU-TAXONOMIE

Diese Initiative, die auf dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen und dem Grünen Deal im Jahr 2018 basiert, ist eine Reaktion auf den fehlenden Konsens und die fehlende Definition darüber, was nachhaltige oder grüne Investitionen eigentlich bedeuten. Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde im Juni 2020 offiziell verabschiedet und Sie können den vollständigen Zeitplan der Richtlinie hier einsehen. Bitte bedenken Sie, dass sich die Verordnung ständig weiterentwickelt.

Im Januar 2022 hat die Berichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen mit größeren Aktivitäten in der EU begonnen, welche die Taxonomiefähigkeit für das Jahr 2021 angeben. Ähnliche Meldungen werden für 2023 und darüber hinaus erforderlich sein. Ab 2024 müssen Finanzinstitute damit beginnen, die Taxonomie-Übereinstimmung für ihre Investitionen zu melden. Wir bei OPTEL empfehlen Ihnen, sich den EU-Taxonomie-Navigator anzusehen, um weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Fristen zu erhalten.

NÄCHSTE SCHRITTE FÜR DIE EU-TAXONOMIE

Derzeit gibt es technische Screening-Kriterien lediglich für zwei Umweltziele: „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“. Es wird jedoch erwartet, dass diese Kriterien schließlich auf die verbleibenden vier Umweltziele ausgeweitet werden.

Während wir auf die Umsetzung der neuen delegierten Taxonomie-Rechtsakte warten, schließt die EU-Taxonomie indessen die Lücke zwischen Wirtschaft und Umwelt. Sie läutet eine neue Ära ein, in der finanzielles Wachstum und Umweltschutz keine getrennten Einheiten mehr sind, sondern miteinander verflochten sind. Die EU-Taxonomie verspricht, eine tragfähige Strategie für den Aufbau einer Zukunft zu sein, in der die Wirtschaft der Umwelt dient – und nicht umgekehrt.

IND SIE DARAN INTERESSIERT, MEHR ?

Kontaktieren Sie OPTEL noch heute

VIELLEICHT INTERESSIEREN SIE SICH AUCH FÜR DIE FOLGENDE LEKTÜRE: