Im Vergleich zu anderen Branchen hinkt die Pharmaindustrie in Bezug auf den Datenaustausch und die Technologieakzeptanz noch weit hinterher. In den USA gibt es immer noch Pharmaunternehmen, die gerade erst damit begonnen haben, Datenintegrationstechnologien zu verwenden, die in vielen anderen Branchen seit den 1990er Jahren vorherrschen.
Der mangelnde Datenaustausch innerhalb der Branche hat den Weg für den Eintritt von gefälschten Arzneimitteln in die Lieferkette geebnet. Viele Entwicklungs- und Industrieländer kämpfen mit der zunehmenden Präsenz illegaler Arzneimittel in ihrer Pharma-Lieferkette, wobei die Pandemie das Problem nur noch weiter verschärft.
Die Technologie existiert bereits und wir als Industrie können Abhilfe schaffen. Zum Glück hat der DSCSA viele obligatorische Anforderungen an den Datenaustausch und die Rückverfolgbarkeit eingeführt, wodurch die Produkttransparenz mühelos gegeben ist. Bei gänzlicher Umsetzung können die Mitglieder der Lieferkette die Produkte verfolgen, wenn sie sich durch die Kette bewegen, sie zu ihrem Ursprung zurückverfolgen und sogar effiziente Produktrückrufe durchführen, während sie gleichzeitig den Eintritt von gefälschten Arzneimitteln verhindern.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch ein interoperables Echtzeitsystem geschaffen werden, das keine Lücken aufweist. Glücklicherweise hat der DSCSA viele Interoperabilitätsrichtlinien festgelegt, um Akteuren in der Pharmabranche zu helfen, sich rechtzeitig auf die Compliance vorzubereiten. Sehen wir uns das mal an.
ZUSAMMENHÄNGENDE GESETZLICHE KOMPONENTEN
Derzeit befindet sich der DSCSA in Phase eins der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die eine Rückverfolgbarkeit der Produkte auf Losebene vorschreiben. Ab dem 27. November 2023 tritt das Gesetz in seine zweite Phase ein, in der die Rückverfolgbarkeit der Produkte durch ein interoperables, elektronisches Verfahren auf Verpackungsebene vorgeschrieben ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht viele Details zu den Richtlinien bekannt. Die derzeit verfügbaren Informationen enthalten allerdings drei miteinander verbundene gesetzliche Komponenten, die ab 2023 in Kraft treten werden.
Sie müssen jedoch zuerst die Transaktionserklärungen (TS) und Transaktionsinformationen (TI) kennen, um diese gesetzlichen Komponenten zu verstehen.
Transaktionsinformationen (TI): TI ist ein Dokument, das die Besonderheiten der aktuellen Transaktion beschreibt. Es enthält:
- die Anzahl an Container
- die Dosierung und Stärke des Produkts
- den NDC (nationalen Arzneimittelcode)
- das Datum der Transaktion
- die Losnummer
- das Lieferdatum
- die Container-Informationen
Transaktionserklärung (TS): Die Transaktionserklärung ist eine Erklärung, die bestätigt, dass der Verkäufer:
- eine autorisierte und registrierte Einrichtung ist
- das Produkt von einem autorisierten und registrierten Handelspartner erhalten hat
- die Transaktionshistorie nicht absichtlich manipuliert hat
- das gefälschte, verdächtige, nicht geeignete Produkt nicht absichtlich geliefert hat
- die TI und die TS der vorherigen Einrichtung in der Lieferkette bestätigt hat
Da Sie nun wissen, was TI und TS sind, möchten wir nun den drei miteinander verbundenen gesetzlichen Komponenten auf den Grund gehen: