Die aktuelle Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG war eine treibende Kraft hinter erheblichen Vorteilen für Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt. Im Jahr 2021 war es den EU-Verbrauchern dank der ergriffenen Maßnahmen gelungen, 120 Mrd. Euro an Energiekosten einzusparen, was zu einem Rückgang des jährlichen Energieverbrauchs um 10 % für die abgedeckten Produktgruppen geführt hat.
ESPR: EIN NEUER ANSATZ
Die vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die am 30. März 2022 eingeführt wurde, stellt einen entscheidenden Wandel in der Strategie der Europäischen Kommission hin zu nachhaltigeren und kreislauforientierten Produkten dar.
RAHMENWERK UND GELTUNGSBEREICH
Die ESPR schafft ein umfassendes Rahmenwerk zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen, die auf die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, der Kreislaufwirtschaft, der Energieeffizienz und der allgemeinen ökologischen Nachhaltigkeit abzielen. Die Verordnung deckt fast alle Kategorien von physischen Gütern auf dem EU-Markt ab, mit spezifischen Ausnahmen wie Lebens- und Futtermitteln. Nennenswert ist die Möglichkeit, horizontale Regeln für Produktgruppen mit gemeinsamen Merkmalen festzulegen.
Die ESPR ermöglicht die Festlegung verschiedener Anforderungen, einschließlich solcher, die sich auf Folgendes beziehen:
- Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Ausbaufähigkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten
- Vorhandensein von Substanzen, welche die Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Recycelter Inhalt
- Wiederaufarbeitung und Recycling
- CO2- und Ökobilanz
- Informationspflichten, einschließlich der Einführung eines digitalen Produktpasses.