Die Securities and Exchange Commission (SEC) verlangt nun von Unternehmen, Informationen über sämtliche klimabezogene Risiken offenzulegen, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie sowohl auf den Planungsprozess zur Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks als auch auf ihr Gesamtgeschäft Auswirkungen haben.

Bei den erforderlichen Informationen handelt es sich um standardisierte klimabezogene Erklärungen und Meldungen an die Kommission. Für die Aufsicht und Verwaltung der klimabezogenen Risiken sind die Geschäftsführung und der Vorstand des Unternehmens verantwortlich.

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